Straftaten zulasten des EU-Haushalts besser bekämpfen

Das Europäische Parlament stimmt am Mittwoch über eine Richtlinie ab, die die Betrugsbekämpfung in der EU stärkt. Es geht dabei um Straftaten, die zulasten des EU-Haushalts gehen und damit den finanziellen Interessen der EU schaden. Delikte wie zum Beispiel Zigarettenschmuggel, Betrug bei EU-Agrarsubventionen oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug verursachen jährlich einen finanziellen Schaden in Milliardenhöhe.

Die Richtlinie stellt erstmals eine gemeinsame Definition von Vergehen gegen den EU Haushalt auf und legt Regeln für Sanktionen fest. Dieser wichtige Schritt für eine bessere strafrechtliche Verfolgung von Betrugsfällen ist das Ergebnis langer Verhandlungen: Die Kommission hatte den Vorschlag bereits 2014 eingebracht, doch der Ministerrat hatte die Verhandlungen lange blockiert.

Nach drei Jahren konnte nun endlich eine Einigung erzielt werden. Das ausgehandelte Ergebnis wurde bereits im federführenden Innenausschuss mit großer Mehrheit gebilligt. Auch für die Abstimmung im Parlament am Mittwoch ist mit einer breiten Zustimmung zu rechnen.

Sozialdemokraten setzen sich durch

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Straftatbestände wie Betrug zu Lasten des EU-Haushaltes und Personengruppen wie „öffentliche Bedienstete“ auf europäischer Ebene definiert werden und Mindesthöchststrafen für Delikte im nationalen Strafrecht verankert werden. Zudem muss die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden.

Die Sozialdemokraten konnten in den Verhandlungen erreichen, dass auch schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug von der Richtlinie abgedeckt wird. Dies bedeutet, dass diejenigen Mehrwertsteuer-Delikte, die einen Schaden von mindestens 10 Millionen Euro verursachen und in zwei Mitgliedstaaten begangen wurden, unter Strafe gestellt werden müssen.

Europäische Staatsanwaltschaft geplant

Die Richtlinie wird die Betrugsbekämpfung in Europa deutlich effizienter machen und steckt zugleich den Zuständigkeitsbereich ab, in dem eine Europäische Staatsanwaltschaft tätig werden könnte. Diese würde bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts ermitteln und Anklage erheben. Zurzeit gehen die nationalen Justizbehörden diesen Fällen nur sehr stiefmütterlich nach.

Bereits im Juli soll der federführende Innenausschuss des Parlaments über die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft abstimmen. Womöglich kommt das Thema bereits im September auf die Tagesordnung des Plenums.

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