EU-Rechnungshof stellt Jahresbericht vor

Der Europäische Rechnungshof stellt diese Woche im Plenum seinen Jahresbericht über den Haushalt 2016 vor. Damit fängt das jährliche Entlastungsverfahren an, in dem der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments prüft, ob der Haushaltsplan rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Abgeordneten begutachten dabei, ob der Haushalt im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit ausgeführt wurde.

„Transparenz schafft Vertrauen. Für die Bürger ist es wichtig wissen zu können, wohin die Gelder fließen und ob die Ausgaben rechtmäßig sind“, so Arndt Kohn. Der SPD-Abgeordnete aus Stolberg ist Schattenberichterstatter für den Teil des Entlastungsberichts, der sich mit allen EU Institutionen außer Kommission und Europäisches Parlament befasst. Dazu gehören also der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union, der Ausschuss der Regionen, der Ausschuss für Wirtschaft und Soziales, der Europäische Gerichtshof, der Europäische Rechnungshof, der Europäische Außendienst, der Europäische Datenbeauftragte und der Europäische Ombudsmann.

Die Entlastung ist ein wirkmächtiges Instrument der politischen Kontrolle, weil die Kommission eine Informationspflicht gegenüber dem Parlament hat. Das bedeutet, dass sie Auskunft geben muss über Ausgaben oder die Arbeitsweise der Finanzkontrollsysteme. Außerdem müssen die Kommission sowie die anderen Organe der EU Maßnahmen ergreifen, um den Empfehlungen des Parlaments im Rahmen der Entlastung nachzukommen.

267 Euro zahlte jeder Bürger 2016 indirekt für die EU

Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben der gesamten EU auf insgesamt 136,4 Milliarden Euro. Dies entspricht rund 267 Euro je Unionsbürger. Im Durchschnitt machten die EU-Ausgaben 2,0 Prozent der gesamten Staatsausgaben der Mitgliedsländer aus. Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Quellen finanziert: Der größte Anteil (95,6 Mrd. Euro) entfällt auf Zahlungen, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten. Weitere Quellen sind Zölle (20,1 Mrd. Euro) sowie von den Mitgliedstaaten erhobene Mehrwertsteuern (15,9 Mrd. Euro).

Der Bericht des Rechnungshofes kommt zu dem Schluss, dass es 2016 bedeutende Verbesserungen bei der Verwaltung der EU-Finanzen gegeben hat. Über die letzten Jahre hat sich die bei diesen Ausgaben ermittelte Fehlerquote kontinuierlich verbessert und liegt jetzt bei 3,1 Prozent. Daher hat der Europäische Rechnungshof dieses Jahr erstmals seit 1994 ein eingeschränkt positives Prüfungsurteil abgegeben.

Fehlerquote in der Verwaltung besonders niedrig

Als Schattenberichterstatter für den Bericht zu den anderen Institutionen liegt Arndt Kohns Augenmerk insbesondere auf den Ausgaben im Bereich der Verwaltung. Die Fehlerquote im Bereich der Verwaltung lag für das Jahr 2016 bei 0,2 Prozent und war somit noch niedriger als im Vorjahr, als sie noch bei 0,6 Prozent lag.

„Es ist ein Mythos, dass die Verwaltung in Brüssel im Vergleich zur nationalen Administration viel zu teuer ist“, sagt Arndt Kohn. „Bei der Kommission arbeiten ähnlich viele Beamte wie bei der Verwaltung der Stadt Köln. In der EU leben aber über 510 Millionen Menschen, wogegen es in Köln rund eine Million Einwohner gibt. Die Prüfungen des Rechnungshofes belegen außerdem, dass die EU die ihr zur Verfügung stehenden Mittel sehr effizient ausgibt.“

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