Wie werden die britischen Sitze im EU-Parlament verteilt?

Was passiert nach dem Brexit im März 2019 mit den 73 britischen Sitzen im Europäischen Parlament? Darüber stimmen die Abgeordneten am Mittwoch bei der Plenarsitzung in Straßburg ab. Die Sitzverteilung ist eine zentrale Frage, die vor den Europawahlen im Mai 2019 geklärt werden muss.

Derzeit hat das EU-Parlament 751 Sitze. Mitgliedstaaten mit einer größeren Einwohnerzahl haben mehr Sitze, kleinere Länder entsprechend weniger. Allerdings ist die Verteilung nicht genau proportional: Nach oben sind die Sitze auf 96 begrenzt, um das Parlament nicht aufzublähen. Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat ist bereits mit der Maximalanzahl von 96 Abgeordneten vertreten. Gleichzeitig gibt es eine Untergrenze von sechs Sitzen, damit auch die demokratische Vielfalt der kleinsten EU-Länder im Parlament repräsentiert wird.

Künftig kleiner als der Bundestag?

Bei der Umverteilung muss nun zwischen verschiedenen Zielen abgewogen werden: Einerseits soll sich das Parlament nach dem Brexit verkleinern. Andererseits müssen Ungerechtigkeiten in der bisherigen Verteilung ausgeglichen werden. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass 27 der 73 britischen Sitze an andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.

Mit noch 705 Sitzen wäre das EU-Parlament dann kleiner als der Bundestag. Die europäischen Sozialdemokraten haben sich dafür eingesetzt, dass möglichst wenige Sitze umverteilt werden, damit mehr Sitze für europäische Listen bleiben. Mit solchen Listen wären die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der europäischen Parteienfamilien in ganz Europa wählbar.

Wahllisten: Ein Fortschritt für die Demokratie

„Das klare Bekenntnis im aktuellen Gesetzesentwurf zur Einführung europäischer Parteilisten ist ein großer Erfolg für die Europa-SPD“, kommentiert der EU-Abgeordnete Arndt Kohn (SPD). „Transnationale Listen wären ein ganz neues Element bei den Europawahlen und für die europäische Demokratie absolut wünschenswert: Die länderübergreifenden Kandidaten könnten das Gemeinschaftsgefühl der Europäerinnen und Europäer stärken und die Wahlen fairer machen.“

Ob der Gesetzesentwurf umgesetzt wird, hängt auch vom Europäischen Rat ab. Dieser entscheidet einstimmig über den Entwurf des Parlaments. Die Meinungen der Staats- und Regierungschefs gehen allerdings auseinander: Während Emmanuel Macron für einen progressiven Ansatz steht, möchten insbesondere die Visegrad-Staaten jeden Fortschritt für die europäische Demokratie verhindern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert