Meine Arbeit im Sonderausschuss gegen Finanzkriminalität

Ich bin Stellvertretendes Mitglied im Sonderausschuss „TAX3“ gegen Finanzkriminalität.

 

Auf Initiative der Sozialdemokraten hat das EU-Parlament Sonderausschuss TAX3 gegen Finanzkriminalität eingerichtet, der konkrete Vorschläge zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuervermeidung erarbeiten soll. Im Vordergrund stehen die Enthüllungen der sogenannten Paradise Papers, die weltweit für Aufsehen gesorgt hatten.

Am 14. März wählte das Plenum des EU-Parlaments Arndt Kohn sowie seinen SPD-Kollegen Dietmar Köster als stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss. Peter Simon, ebenfalls SPD, ist Vollmitglied und wurde zum sozialdemokratischen Sprecher des Ausschusses ernannt.

Arndt Kohn freut sich auf die neue Aufgabe: „Ich möchte mein berufliches Vorwissen, das ich als Finanzbeamter mitbringe, einbringen, um den Einsatz für Steuergerechtigkeit zusammen mit der Gruppe der Sozialdemokraten im EU-Parlament voranzutreiben. Das Parlament hat in der Vergangenheit den Druck der Öffentlichkeit auf ungerechte Steuerpraktiken verstärkt. Ohne diesen Druck kann die Kommission ihre ambitionierten Vorschläge kaum umsetzen.“

Der Ausschuss soll an die erfolgreiche Arbeit vorangegangener Sonder- und Untersuchungsausschüsse anknüpfen: Diese hatten in den vergangenen Jahren die Enthüllungen aus den Luxleaks und den Panama Papers aufgearbeitet und zahlreiche konkrete Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit gemacht. Diese Vorschläge wurden dann von der EU-Kommission teilweise auf den Weg gebracht, wie beispielsweise eine öffentliche Länderberichterstattung für multinationale Unternehmen (CbCR) oder Maßnahmen zum Stopfen von Steuerschlupflöchern (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie).

„Mitgliedstaaten stehen auf der Bremse“

Doch aus sozialdemokratischer Sicht bleibt noch viel zu tun: „Leider stehen manche Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Steuervermeidung, Steuerhinterziehung, und Finanzkriminalität eher auf der Bremse als auf dem Gas“, erläutert Arndt Kohn. „Der neue Sonderausschuss wird daher unter anderem den EU-Mitgliedstaaten genau auf die Finger schauen, ob und in welcher Form die EU-Gesetzgebung im Steuerbereich umgesetzt wird.“

Im Fokus der Ausschussarbeit stehen neben der Aufarbeitung der Paradiese Papers unter anderem die Überprüfung der Umsetzung und Implementierung von EU-Gesetzgebung im Steuerbereich, die Untersuchung der Auswirkungen der Digitalisierung auf Steuerflucht- und -vermeidung sowie nationale Steuermodelle mit schädlichen Vorteilen für Neubürger oder Ausländer.

Das Mandat des Sonderausschusses beträgt zwölf Monate. Die konstituierende Sitzung des Sonderausschusses soll am kommenden Donnerstag, dem 22. März 2018, stattfinden.

 

Mehr Informationen zur Arbeit des TAX3-Sonderausschusses

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