Kohn: „Richtigen Einsatz von EU-Geldern prüfen“

Der Europäische Rechnungshof hat am Donnerstag, 4. Oktober 2018, in Straßburg seinen Jahresbericht über den Gesamthaushalt der EU für das Jahr 2017 vorgestellt. Damit beginnt im Europäischen Parlament das jährliche Entlastungsverfahren, in dem der Haushaltskontrollausschuss im Europäischen Parlament prüfen wird, ob EU-Gelder ordnungsgemäß und sinnvoll eingesetzt wurden.

„Der Bericht des Rechnungshofs zeigt auf, dass EU-Gelder im Regelfall richtig eingesetzt wurden. In Zeiten einer weitverbreiteten Europaskepsis ist das ein wichtiges und positives Signal“, sagt Arndt Kohn,
Mitglied des Haushaltskontrollausschusses im Europäischen Parlament. In seiner Prüfung ermittelt die Institution jährlich eine Fehlerquote, die den Prozentsatz der falsch verwendeten Finanzmittel berechnet. Diese sei laut Rechnungshof von 3,1 Prozent in 2016 auf 2,4 Prozent im vergangenen Jahr gesunken.

Zahlreiche Fördermittel nicht abgerufen

„Entgegen dem leider gängigen Vorurteil, dass Betrugsfälle den EU-Haushalt prägen, beziehen sich die
vom Rechnungshof ermittelten Fehler nur in den wenigsten Fällen auf vorsätzliche Veruntreuung“, erklärt Arndt Kohn. „Für das Jahr 2017 überwies der Rechnungshof zum Beispiel nur 19 Fälle mutmaßlichen Betrugs an die Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF weiter. Das ist erstaunlich wenig für einen Haushalt im Umfang von 137,4 Milliarden Euro.“

Die Unregelmäßigkeiten beziehen sich laut Rechnungshof vor allem auf Ausgaben, bei denen die Regeln,
wie Förderkriterien oder Abrechnungsvorschriften nicht richtig eingehalten worden seien. Besorgniserregend sei dagegen die Summe der nicht abgerufenen Fördermittel, die der Europäische
Rechnungshof dieses Jahr auf eine neue Rekordhöhe von 267,3 Milliarden Euro berechnet.

Kohn: Mitgliedstaaten sind gefordert

„Zu hohe formale Anforderungen dürfen dem Einsatz der Gelder in grenzüberschreitenden Projekten nicht länger im Wege stehen. Als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist uns wichtig, dass insbesondere die Mittel der Kohäsionspolitik flexibler eingesetzt werden können – diese sollten Regionen und Städten der EU nicht verloren gehen. Allerdings müssen auch die Mitgliedstaaten sich dafür einsetzen, sinnvolle Projekte vorzuschlagen, in denen das Geld investiert wird“, fordert der SPD Europa-Abgeordnete Arndt Kohn.

Im nächsten Schritt werden EU-Kommissare zu Anhörungen im Haushaltskontrollausschuss vorgeladen, um die Ausgaben in ihren Zuständigkeitsbereichen für das Jahr 2017 vorzustellen. Auf dieser Grundlage wird das Europäische Parlament entscheiden, ob es die Entlastung gewährt, und verbindliche Empfehlungen für die kommenden Jahre machen. Diese Entscheidung wird voraussichtlich im März 2019 getroffen.

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