EU-Parlament fordert ambitioniertere Digitalsteuer

Das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung ist dringend reformbedürftig: Nach Schätzungen der EU-Kommission zahlen Unternehmen außerhalb des Digitalsektors im Schnitt 23 Prozent Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne, Digitalunternehmen hingegen nur etwa 9,5 Prozent. Der Grund: Die derzeitigen Steuerregelungen sind auf die klassischen Unternehmensformen mit einer klaren Betriebstätte zugeschnitten und halten nicht mit den flexiblen Modellen der Digitalwirtschaft Schritt.

Steuern werden in der Regel dort erhoben, wo Unternehmen ihre Betriebsstätte haben. In der Digitalwirtschaft werden die Gewinne allerdings nicht notwendigerweise dort erwirtschaftet, wo ein Unternehmen seinen Standort hat. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, eine Steuer auf digitale Dienstleistungen zu erheben, wie zum Beispiel den Verkauf von Werbeflächen oder von Nutzerdaten.

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn ist Mitglied im Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Er unterstreicht: „Wir fordern, dass Apple, Facebook, Google und Co. künftig nach den gleichen Regeln spielen wie der lokale Einzelhandel. Ein Unternehmen muss seine Gewinne dort zahlen, wo sie erwirtschaftet werden – egal, ob es sich um den Bäcker von nebenan handelt oder um einen Internetriesen. Nur weil die Server woanders stehen, dürfen hier keine Unterschiede gemacht werden, wenn zum Beispiel mit Daten europäischer Bürger*innen gehandelt wird.“

Steuerpflichtig da, wo die Wertschöpfung stattfindet

Die vorgeschlagene Steuer von drei Prozent auf den durch digitale Dienstleistungen generierten Umsatz ist Teil des Digitalsteuer-Pakets der EU-Kommission. Die Neuregelung beträfe zunächst nur Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro, wovon 50 Millionen Euro aus EU-Erträgen stammen. Langfristig soll bei der Unternehmensbesteuerung das Prinzip einer sogenannten virtuellen Betriebstätte eingeführt werden, die bei Internetunternehmen an die Stelle der klassischen Betriebsstätte tritt.

Die sozialdemokratische Fraktion konnte sich im Wirtschafts- und Währungsausschuss mit ihrem Vorschlag einer Ausweitung der Steuer auf Anbieter digitaler Inhalte durchsetzen. Dazu zählen zum Beispiel Streaming-Plattformen wie Netflix. Arndt Kohn kommentiert: „Wir brauchen einen umfassenden Vorschlag, der den Veränderungen der digitalen Wirtschaft gerecht wird. Deshalb haben wir auch eine Überprüfung im Vorschlag eingebracht, die eine Erweiterung der Steuer auf E-Commerce-Anbieter wie Amazon und Zalando vorsieht. Es ist uns wichtig, dass alle Digitalunternehmen dort steuerpflichtig sind, wo die Wertschöpfung stattfindet.“

Die konservativen und liberalen Abgeordneten haben im Ausschuss gegen den Vorschlag der Sozialdemokrat*innen gemauert, die Übergangssteuer unmittelbar von drei auf fünf Prozent anzuheben. Bei der Plenarabstimmung in Straßburg wird die sozialdemokratische Fraktion erneut auf die Anhebung pochen.

Mitgliedstaaten in der Pflicht

Am Ende muss der Rat einstimmig über den Vorschlag der Kommission entscheiden. Das Parlament hat eine konsultative Rolle. Hier zeichnet sich allerdings noch der Widerstand einiger Mitgliedstaaten ab: „Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Kollege Bruno Le Maire haben mit ihrem Vorstoß Bewegung in die festgefahrene Diskussion gebracht. Das ist ein Fortschritt, auch wenn der Vorschlag der Minister in unseren Augen noch nicht weit genug geht. Nun gilt es, auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten zu überzeugen“, fordert Arndt Kohn.

Der deutsch-französische Vorschlag sieht vor, dass die Neuregelung ab Januar 2021 in Kraft tritt. Bis dahin soll versucht werden, im Rahmen der OECD eine Einigung auf internationaler Ebene zu finden, die auch die Vereinigten Staaten miteinbeziehen würde. Außerdem soll die Steuer auf den Verkauf von Werbeflächen beschränkt werden.

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