Rechtsstaatlichkeit in der EU besser schützen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören zu den Grundpfeilern der Europäischen Union. Und doch gibt es über diese Prinzipien bereits seit Längerem Streit: Die EU-Kommission hat mit Unterstützung des EU-Parlaments ein Suspendierungsverfahren gegen Polen und Ungarn eingeleitet. Der Vorwurf: Mit umstrittenen Reformen höhlten die rechtskonservativen Regierungen die freiheitlich-demokratischen Grundwerte Europas aus.

In letzter Konsequenz kann das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge dazu führen, dass den betreffenden Mitgliedstaaten das Stimmrecht im Ministerrat entzogen wird. Allerdings ist hierzu eine einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten erforderlich. Regierungsvertreter aus Polen und Ungarn haben wiederholt betont, zugunsten der jeweils anderen Seite ein Veto einzulegen.

Kohn: „Wir brauchen dringend effektive Verfahren“

Nun hat die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren vorgeschlagen, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards durchzusetzen: Das Instrument zum Schutz des EU-Haushalts bei rechtsstaatlichen Mängeln in den Mitgliedstaaten. Dieses wäre einfacher umzusetzen als das Suspendierungsverfahren, weil es keiner Einstimmigkeit im Rat bedarf.

Am Donnerstag positioniert sich das EU-Parlament in Straßburg zu dem Vorhaben. Arndt Kohn, Mitglied des federführenden Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, begrüßt den Vorschlag: „Der andauernde Streit mit den Regierungen in Polen und Ungarn zeigt, dass wir dringend effektivere Verfahren brauchen, um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeitsprinzipien sicherzustellen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass demokratische Grundwerte wie die Presse- und Wissenschaftsfreiheit sowie die Unabhängigkeit der Justiz zunehmend untergraben werden.“

Bürger*innen dürfen nicht unter Fehlern der Regierungen leiden

Der Rechtsakt sieht vor, dass den Mitgliedstaaten EU-Gelder gekürzt werden können, wenn sie rechtsstaatliche Standards nicht hinreichend einhalten. Die EU-Kommission könnte diese Sanktionen nach einer Prüfung verhängen. Im Ministerrat wäre eine qualifizierte Mehrheit notwendig, um einen Sanktionsvorschlag der EU-Kommission zu stoppen.

Kohn betont, die Sanktionen zielten nicht auf die Bevölkerung im jeweiligen EU-Staat ab. „Die europäischen Bürger*innen dürfen nicht unter den Fehlern ihrer Regierungen leiden. Wenn die Regierung den Rechtsstaat einschränkt, darf dies nicht zur Folge haben, dass etwa Erasmus-Studierende kein Stipendium mehr bekommen, Zahlungen an Landwirt*innen ausbleiben oder die Städte ihre EU-geförderten Projekte stoppen müssen. Deshalb haben wir Sozialdemokrat*innen uns dafür eingesetzt, dass die nationalen Regierungen bei Sanktionen für die entzogenen Mittel aufkommen müssen.“

Unlautere Steuerpraktiken sollen auch sanktioniert werden

Das Europaparlament fordert in seinem Bericht außerdem eine stärkere Beteiligung, um gemeinsam mit dem Ministerrat über die Anwendung des Verfahrens entscheiden zu können. Darüber hinaus hat die sozialdemokratische Fraktion im Ausschussbericht durchsetzen können, dass der Anwendungsbereich des Verfahrens erweitert wird und auch die gesetzliche Begünstigung von aggressivem Steuerwettbewerb und Steuerhinterziehung berücksichtigt.

„Die Europa-SPD fordert, dass Mitgliedstaaten, die einen unfairen Steuerwettbewerb oder Steuerhinterziehung fördern, auch sanktioniert werden können“, erklärt Arndt Kohn. „Diese Praktiken führen durch fehlende Steuereinnahmen zu Verlusten in Milliardenhöhen in anderen EU-Ländern. Es ist nur folgerichtig, dass man den Verantwortlichen mit dem Entzug von EU-Mitteln antwortet.“

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