Verbraucherschutz beim Online-Shopping stärken

Online einkaufen gehört heute für viele Bürgerinnen und Bürger zum Alltag: 57 Prozent der EU-Bürger haben 2017 im Internet eingekauft. Der Online-Handel endet dabei nicht an der Grenze: Ein Drittel der Online-Shopper kaufte bei einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein.

Doch die Verbraucherinnen und Verbraucher stoßen beim Online-Shopping auf eine Vielzahl von Hürden: So blockieren manche Webseiten Bestellungen aus anderen EU-Ländern oder geben je nach Staat verschiedene Preise an. Manche Online-Shopping-Portale akzeptieren keine Kreditkarten aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder lassen keine Registrierung mit einem Wohnsitz in einem anderen EU-Land zu.

Diskriminierung widerspricht europäischer Idee

Diese Einschränkungen werden als Geoblocking bezeichnet: Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden daran gehindert, Waren oder Dienstleistungen über eine Webseite zu erwerben, die in einem anderen Staat registriert ist. Sie werden also aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Standortes benachteiligt.

 

 

„Diese Diskriminierung von Online-Kundinnen und Kunden ist nicht hinnehmbar“, so der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) aus Stolberg. „Offline, also beim Einkauf im Geschäft um die Ecke, wären solche Einschränkungen undenkbar. Dieselben Regeln müssen online gelten. Künstliche digitale Grenzen, die Verbraucher und Verbraucherinnen in ganz Europa blockieren, sind mit der europäischen Idee unvereinbar.“

Verbraucher profitieren von den neuen Regeln

Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher online wie offline vom europäischen Binnenmarkt profitieren können, haben sich die europäischen Sozialdemokraten für ein Ende des Geoblockings eingesetzt. Am Dienstag stimmen die Abgeordneten in der Plenarsitzung in Straßburg über eine Verordnung ab, die klar definiert, wann Geoblocking künftig verboten ist.

Nach den neuen Regeln, die Ende 2018 in Kraft treten sollen, müssen EU-Händler den Verbraucherinnen und Verbrauchern überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren, egal von wo aus die Käufer die Internetseite aufrufen. Die neue Verordnung gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Bekleidung, Elektronik, Online-Dienstleistungen (z.B. Cloud-Dienste und Website-Hosting) und Unterhaltungsangebote (z.B. Hotelreservierungen).

Online-Bezahlinhalte grenzüberschreitend nutzen

Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, kann Streaming-Dienste wie Netflix, Skygo, Spotify und Co. oft nicht wie gewohnt nutzen. Trotz bezahltem Abonnement haben die Kundinnen und Kunden häufig keinen Zugriff auf die Filme, Serien oder Musiksender, die ihnen zuhause zur Verfügung stehen. In der Städteregion Aachen können zum Beispiel die Unterhaltungs- und Informationsangebote von belgischen oder niederländischen Streaming-Diensten gesperrt sein.

Der Grund dafür ist das sogenannte Geoblocking. Die Unternehmen beschränken den grenzüberschreitenden Zugriff auf ihre Dienste, da sie andernfalls in vielen Fällen länderspezifische Lizenzen erwerben müssten. Die Abonnenten können dadurch auf Reisen viele Inhalte nicht abrufen, obwohl sie dafür bezahlen.

Das soll sich nun ändern: Das Europäische Parlament hat am Donnerstag einer Regelung zugestimmt, die die grenzüberschreitende Mitnahme von Online-Inhalten ermöglicht. Die Europa-SPD hat die neue Gesetzesgrundlage miterarbeitet und unterstützt. Wer künftig etwa in den Ferien, für einen Studienaufenthalt oder geschäftlich in der EU unterwegs ist, muss also auf seine Lieblingsserien und –filme nicht länger verzichten.

SPD setzt starken Datenschutz durch

In der Ausschussarbeit haben wir Sozialdemokraten unter anderen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten gedrängt. Unsere Forderungen finden sich in der neuen Regelung wieder. Diese verpflichtet die Dienstleiter, personenbezogene Daten zu schützen und außerdem sicherzustellen, dass deren Verarbeitung verhältnismäßig ist.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt. Die neue, verbraucherfreundliche Regelung baut die unsichtbaren nationalen Grenzen im Online-Raum ab. So hält die Rechtsetzung mit den realen Entwicklungen schritt: Denn wenn es keine legalen und bezahlbaren Möglichkeiten gibt, auf Inhalte aus anderen Ländern zuzugreifen, finden viele Nutzerinnen und Nutzer andere Wege. Die neue Regelung bekämpft insofern auch Online-Piraterie.

Der Gesetzesentwurf muss nun noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten neun Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Diese werden nur für kostenpflichtige Dienste gelten. Aber auch Anbieter von kostenlosen Online-Inhalten haben in Zukunft die Möglichkeit, ihre Angebote EU-weit zur Verfügung zu stellen. Sie müssen dafür dieselben Vorschriften einhalten wie die Anbieter von Bezahlangeboten.