Demokratische Mitbestimmung stärken

Es war ein wichtiger Schritt für mehr Mitbestimmung der Bürger*innen in Europa: Mit der Europäischen Bürgerinitiative wurde 2012 erstmals ein Instrument transnationaler partizipativer Demokratie eingeführt. Die Bürger*innen können auf diesem Weg ein Thema auf die Agenda der europäischen Politik setzen und die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Um eine Initiative zu starten, muss ein Bürgerausschuss gebildet werden. Dieser muss aus mindestens sieben EU-Bürger*innen bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsländern wohnhaft sind. So ist sichergestellt, dass das Anliegen grenzüberschreitend Unterstützung findet. Nach der Registrierung beginnt das Sammeln der Unterschriften: Mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten sind notwendig. Eine erfolgreiche Initiative muss die EU-Kommission binnen drei Monaten beantworten.

Kohn: „Großer Wunsch nach direkter Mitbestimmung“

„Mit der Einführung der Europäischen Bürgerinitiative hat die Demokratie auf EU-Ebene einen großen Schritt nach vorn gemacht“, so Arndt Kohn, Europaabgeordneter des Regierungsbezirks Köln. „Erstmals haben die Menschen in Europa die Möglichkeit, ein Anliegen, dass ihnen am Herzen liegt, direkt auf die Tagesordnung der EU-Gesetzgeber zu bringen. Seit der Einführung vor sieben Jahren haben sich mehr als neun Millionen Menschen beteiligt. Das zeigt, wie stark der Wunsch nach direkter und grenzüberschreitender Mitbestimmung in Europa ist.“

Über 70 Initiativen wurden bislang durchgeführt. Davon haben allerdings nur vier Initiativen die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften erreicht, darunter eine Initiative gegen das Pflanzenschutzmittel Glyphosat sowie für Wasser als Menschenrecht. Die geringe Zahl an erfolgreichen Initiativen zeigt, dass Nachbesserungsbedarf besteht, um Hürden für die Bürgerbeteiligung abzubauen. Das Europäische Parlament hat daher bereits seit Längerem eine Überarbeitung der Verordnung zur Bürgerinitiative gefordert.

Zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt

Das EU-Parlament konnte in den Verhandlungen mit dem Ministerrat, in welchem die Mitgliedstaaten vertreten sind, viele Punkte verbessern, die Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion sind. So soll die EU-Kommission künftig fachliche und rechtliche Unterstützung bereitstellen, um die Hürden der Registrierung für die Organisatoren zu senken. Auch eine Kooperationsplattform zum Austausch der besten Praxisbeispiele soll zur Verfügung gestellt werden.

Um die Kosten für die Organisatoren zu reduzieren, werden registrierte Initiativen in Zukunft in alle 23 EU-Amtssprachen kostenfrei von der EU-Kommission übersetzt werden. Darüber hinaus werden Teile einer Bürgerinitiative zugelassen werden können, falls ein Vorschlag nicht insgesamt Gegenstand einer Initiative sein kann.

Eine weitere Verbesserung ist, dass die Organisatoren künftig selbst entscheiden können, wann die zwölfmonatige Frist zur Sammlung der Unterschriften genau beginnt. Außerdem können EU-Bürger*innen eine Initiative unabhängig von ihrem Wohnsitzland unterstützen. Eine erfolgreiche Bürgerinitiative wird außerdem künftig im Rahmen einer Anhörung im Europäischen Parlament ihr Anliegen der Öffentlichkeit präsentieren können.

Neue Verordnung könnte 2020 in Kraft treten

Arndt Kohn kommentiert: „Um die Menschen für Europa zu begeistern, müssen wir ihnen einfache und unbürokratische Möglichkeiten zur Mitbestimmung anbieten. Die EU ist bei Weitem nicht so bürgerfern, wie es oft heißt, aber Luft nach oben gibt es immer. Die Überarbeitung der Verordnung ist hierbei ein Fortschritt, denn dadurch senken wir die Hürden für die Bürgerinitiative deutlich. Ich hoffe, dass sich dadurch in Zukunft noch mehr Bürger*innen aktiv in die Europapolitik einbringen und durch ihr Engagement zu einer lebendigen Demokratie beitragen.“

Am Montag, dem 11. März, debattiert das EU-Parlament bei seiner Plenarsitzung in Straßburg über die neue Verordnung. Die Abstimmung ist für Dienstag geplant. Sollte das Plenum des Parlaments die Einigung in Straßburg final bestätigen, gilt die neue Verordnung ab 1. Januar 2020.

 

Mehr Gerechtigkeit in der Lebensmittelbranche

Die Lebensmittelversorgungskette besteht aus einer Vielzahl an Akteuren: Landwirte, Verarbeiter, Händler, Großhändler und Verbraucher. Gerade Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen sind in diesem Machtgefüge oftmals in einer schwachen Verhandlungsposition und sehen sich mit unlauteren Handelspraktiken konfrontiert, die ihnen das Geschäft erschweren.

Diese Woche stimmt das Europäische Parlament in Straßburg über einen Gesetzesvorschlag ab, welcher das Ungleichgewicht in der Versorgungskette korrigieren soll. Unlauteren Handelspraktiken, die durch die neue Regelung unterbunden werden sollen, sind unter anderem verspätete Zahlungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, Auftragsstornierungen in letzter Minute und erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln.

Mehr Planungssicherheit für Landwirte

Solche Methoden weichen von der guten Handelspraxis ab und verstoßen gegen das Gebot von Treu und Glauben. Ziel der Neuregelung ist es daher, dass Landwirte und kleine Betriebe nicht länger gezwungen sind, über Risiken zu spekulieren, auf welche sie keinen Einfluss haben. Stattdessen sollen sie Planungssicherheit erhalten.

„Das neue Regelwerk dient dazu, denjenigen Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette, die sich in schwachen Verhandlungspositionen befinden, eine Stimme zu geben und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen“, erklärt der Europaabgeordnete Arndt Kohn. „Unlautere Handelspraktiken werden einem Verhandlungspartner oft einseitig aufgezwungen, sodass vor allem kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen schlechte Chancen auf dem Markt haben.“

Verbindlicher Rechtsrahmen statt Freiwilligkeit

Es ist das erste Mal, dass die Europäische Union gesetzlich gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgeht. Bislang gab es in den Mitgliedstaaten nur einen Verhaltenskodex der freiwilligen Initiative zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette. Dieser bleibt auch weitergehend ergänzend bestehen.

„Die freiwillige Initiative ist immer noch zu begrüßen, reicht aber nicht aus“, so der SPD-Politiker Arndt Kohn. „Durch schwache Strukturen konnten nur selten Sanktionen verhängt oder bei Verdachtsfällen Untersuchungen durchgeführt werden. Mit den neuen Regeln steuern wir gegen und schaffen mehr Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit in der Lebensmittelversorgung.“ Der neue Rechtsrahmen verpflichtet die Mitgliedsstaaten künftig, eine Behörde zu benennen, die für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig ist und bei Verstößen Geldstrafen verhängt.

Sozialdemokratische Fraktion setzt sich durch

Während der Verhandlungen über den Gesetzesvorschlag kamen zwei Kontroversen auf: Die konservative Europäische Volkspartei forderte, Supermärkte sollten keine Standards verlangen dürfen, die über EU-Regelungen hinausreichen. Dies hätte jedoch erhebliche Rückschritte in Umwelt- und Tierschutz bedeutet. Weiterhin wollte die konservative Fraktion Genossenschaften einschränken. Auch dies ist aus Sicht der Europa-SPD der falsche Ansatz.

Angetrieben von der sozialdemokratischen Fraktion wurden schlussendlich beide konservativen Forderungen aus dem finalen Entwurf, welcher diese Woche in Straßburg zur Abstimmung steht, gestrichen.

Europas Regionen stärken

Was haben ein Fahrradbus im Rheinisch-Bergischen Kreis, ein mobiler Jugendtreff im Kreis Euskirchen und ein integratives Musikprojekt im Rhein-Erft-Kreis gemeinsam? In alle diese Projekte fließen Fördermittel der Europäischen Union. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen: So unterstützt die EU zum Beispiel den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs im Dreiländer-Eck, Klimaschutzmaßnahmen in Köln und Bonn, ein Forschungsprojekt im Rhein-Sieg-Kreis gegen Krebserkrankungen, den Strukturwandel im Rheinischen Revier und die Aufwertung des Radwegenetzes im Kreis Heinsberg.

Arndt Kohn, SPD-Europaabgeordneter der Region, betont: „Europäische Fördermittel stecken in viel mehr Projekten, als die meisten Menschen vermuten würden. Die Unterstützung aus Brüssel verbessert spürbar das Leben der Bürger*innen in unserer Region, sei es durch Bildungsangebote, Berufsberatung, die Förderung der lokalen Wirtschaft oder Vereinsprojekte.“

Beispiele aus der ganzen Region

„Ein Problem bleibt jedoch: Es spricht kaum jemand darüber“, so Kohn weiter. „Mir liegt viel daran, den positiven Einfluss Europas auf die Entwicklung unserer Region einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Denn schließlich ist dies ein wichtiger Aspekt, um die Menschen für die europäische Idee zu begeistern!“

Arndt Kohn besucht regelmäßig Projekte in der Region, um sich vor Ort darüber zu informieren, wie europäische Mittel eingesetzt werden und wo Verbesserungsbedarf besteht. Beispiele für aktuelle Förderprojekte finden sich außerdem in den neu aufgelegten Info-Flyern, die individuell für alle Kreise und Städte der Region gestaltet sind (hier zum Download verfügbar).

EU-Parlament debattiert über Zukunft der Regionalpolitik

In welche Projekte die EU zukünftig in welchem Umfang investieren wird, das ist auch Thema der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg in dieser Woche. Am Mittwoch debattieren die Abgeordneten über die Zukunft der Regionalpolitik. Aufgeteilt auf sieben verschiedene EU-Fonds macht die Regionalpolitik rund ein Drittel des gesamten EU-Haushalts aus.

Ziel der Regionalpolitik ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Über EU-Projekte wird das Strukturgefälle zwischen den einzelnen Regionen verringert sowie eine ausgewogene räumliche Entwicklung gefördert. Im Mai vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission neue Regeln für die Förderperiode von 2021 bis 2027 vorgestellt. Diese fokussieren die sieben EU-Fonds vor allem auf Innovation, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, die Energiewende und den Kampf gegen den Klimawandel. Die Abrechnung von EU-Projekten soll durch Bürokratieabbau deutlich erleichtert werden.

EU-Kommission schlägt drastische Kürzungen vor

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass 15,7 Milliarden Euro nach Deutschland fließen würden. Das bedeutet allerdings eine drastische Kürzung von 21 Prozent, da der Europäische Haushalt durch den Brexit und die Uneinigkeit über die Beiträge der EU-Mitgliedsländer wohl deutlich schrumpfen wird. Das Europäische Parlament hat sich für ein Regionalpolitik-Budget von insgesamt 378,1 Milliarden ausgesprochen. Das sind rund 14 Prozent mehr, als der Vorschlag der EU-Kommission vorsieht.

Arndt Kohn kommentiert: „Wir müssen sicherstellen, dass alle Regionen weiter von der Förderung aus Europa profitieren und wichtige Projekte, zum Beispiel im sozialen Bereich oder zur Innovationsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden können. Eine zügige Lösung im Sinne einer zukunftsorientierten Regionalpolitik ist ungemein wichtig, damit die Regionen so schnell wie möglich mit der Planung von Projekten beginnen können. Weitere Kürzungen beim Budget der Regionalpolitik, wie sie einige Liberale fordern, lehnen wir Sozialdemokrat*innen ab.“

Europa-SPD pocht auf Nachhaltigkeit

Im zuständigen Ausschuss hatte eine Mehrheit unter sozialdemokratischer Führung Ziele eingebracht, die sicherstellen, dass die EU nur Projekte fördert, die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Behinderungen, Alter oder sexueller Orientierung den Kampf ansagen. Auf Gleichstellung und Umweltschutz muss ebenso geachtet werden wie auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN.

Bei der Abstimmung im Plenum kommt es für die Sozialdemokrat*innen darauf an, die im Ausschuss erzielten Fortschritte zu verteidigen. Die Abstimmung, mit der sich das EU-Parlament zu den Vorschlägen der EU-Kommission positioniert, ist für Donnerstag angesetzt. Anschließend beginnen die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission über die abschließende Form der neuen Regeln.

Neue Regeln für die Mobilität der Zukunft

Mobilitäts- und Verkehrskonzepte setzen immer stärker auf den Trend hin zu mehr Automatisierung: Bis 2030 sollen vernetzte Fahrzeuge auf Europas Straßen unterwegs sein.

Allerdings sind noch viele rechtliche und ethische Fragen ungeklärt, betont der Europaabgeordnete Arndt Kohn. Daher ist es dringend notwendig, dass die Gesetzgebung Schritt hält und die Rahmenbedingungen für neue und nachhaltige Mobilitätskonzepte schafft.

Ein wichtiger Bestandteil ist die neue EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die bisherige Regelung dient dazu, ein hohes Schutzniveau für die Opfer von Verkehrsunfällen zu gewährleisten sowie den freien Verkehr von Personen und Fahrzeugen in der gesamten EU zu erleichtern. Nun hat die EU-Kommission die Richtlinie auf Überarbeitungs- und Verbesserungsbedarf hin geprüft.

Arndt Kohn: „Wir brauchen rechtliche Klarheit“

Arndt Kohn, Mitglied des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission: „Wir brauchen einen klaren gesetzlichen Rahmen für Kfz-Versicherungen. Der Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen und die Harmonisierung der Mindestdeckungssummen bei Unfällen müssen überarbeitet werden, um mit Innovationen wie autonom fahrenden Autos Stand zu halten. Von rechtlicher Klarheit würden auch die Unternehmen in der Region Aachen profitieren, die Vorreiter hinsichtlich der Automatisierung von Fahrzeugen sind.“

Die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament haben sich dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission fünf Jahre nach der Umsetzung eine Bewertung der Richtlinie im Zuge der technologischen Entwicklung vornimmt, um stetige Anpassungen vornehmen zu können. Außerdem plädiert die sozialdemokratische Fraktion für weitergehende Maßnahmen, um einen umfassenderen Schutz der Verbraucher*innen zu erzielen.

Überregulierung vermeiden

„Wir fordern eine faire Entschädigung von Unfallopfern durch die Erhöhung des Mindestdeckungsbetrags im Falle eines Unfalls auf 10 Millionen Euro für Personenschäden und auf zwei Millionen Euro für Sachschäden. Das geht deutlich über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. Aber nur mit diesen Mindestsummen können wir sicherstellen, dass in der gesamten EU bei Personen- und Sachschäden stets ein ausreichender Mindestschutz für die Opfer von Unfällen gewährleistet ist. Verbraucher*innen brauchen außerdem einen fairen und transparenten Zugang zu Versicherungen, die sie sich leisten können“, betont der Europaabgeordnete Arndt Kohn.

Das EU-Parlament fordert außerdem, dass E-Bikes, Segways und E-Scooter von der Versicherungspflicht ausgenommen werden. „Für eine saubere Luft in unseren Städten sind mehr Fahrradfahrer*innen Teil der Lösung. Dabei spielen auch E-Bikes eine wichtige Rolle. Eine Versicherungspflicht für diese Fortbewegungsmittel wäre unnötige Überregulierung, da nicht mehr Unfälle mit E-Bikes passieren als mit normalen Fahrrädern“, so Arndt Kohn.

Über die Richtlinie wird am Mittwoch im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt.

Tierschutz: „Es besteht deutlicher Handlunsgbedarf“

Das Europäische Parlament will den Tierschutz bei Transporten in der Europäischen Union stärken und die Bedingungen bei Tiertransporten innerhalb der EU verbessern, aber auch bei Langstreckentransporten in Drittstaaten. In den Fahrzeugen ist es gerade in den Sommermonaten so heiß, dass Tiere leiden und nicht selten qualvoll sterben.

Der Agrarausschuss des EU-Parlaments hat dazu einen Bericht erstellt, der die zuständige EU-Verordnung auf den Prüfstand stellt. Das bisherige Regelwerk hat bereits wichtige Leitlinien abgesteckt. Problematisch ist allerdings, dass die bestehenden Regeln zum Teil in den EU-Mitgliedstaaten unzureichend oder gar nicht umgesetzt werden. Außerdem sind an einigen Stellen aus Sicht der Europa-SPD Verschärfungen notwendig.

Kohn: „Mängel sind besorgniserregend“

„Die SPD weist bereits seit Jahren auf den mangelnden Tierschutz bei Transporten hin“, so Arndt Kohn, Europaabgeordneter aus Stolberg. „Die Mängel, die bei Kontrollen festgestellt werden, sind besorgniserregend und müssen dringend beseitigt werden. Hier besteht deutlicher Handlungsbedarf. Dass das Thema den Menschen wichtig ist, zeigt auch die Debatte in der Bundespolitik über ein staatliches Tierwohl-Label: Eine große Mehrheit der Bürger*innen wünscht sich eine bessere Aufklärung über die Haltungsbedingungen. Das Wohl der Tiere kann also durchaus die Kaufentscheidungen der Verbraucher*innen beeinflussen.“

Am Donnerstag debattiert das Plenum des Europäischen Parlaments über den Bericht. Im Ausschuss waren zuvor mehrere Kompromisse ausgehandelt worden. In einem davon wird gefordert, dass der Transport von lebenden Tieren eingestellt wird, sollten die vollständigen Anforderungen der Verordnung nicht während des gesamten Transports in Drittländer sichergestellt werden können. Voraussichtlich werden die Fraktionen zu diesen Themen noch Änderungsanträge einreichen.

Unterschiedliche Positionen im Parlament

Die Hauptkontroverse der Ausschussabstimmung war die Frage nach Begrenzungen der maximalen Transportdauer. Dabei vertraten die Fraktionen unterschiedliche Positionen: Die konservative Europäische Volkspartei lehnte eine maximale Stundenanzahl ab, während sich unter anderem die sozialdemokratische Fraktion für eine klare Begrenzung einsetzt.

Die Sozialdemokrat*innen plädieren außerdem dafür, verstärkt unangekündigte Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Regeln wie zum Beispiel zum Mindestplatz für Tiere in den Transportern zu überwachen. Zudem sollte in der EU zunehmend auf den Transport von Fleisch und Zuchtmaterial anstelle von lebenden Tieren umgestiegen werden. Sollte der Bericht mit großer Mehrheit im Plenum angenommen werden, wächst der Druck auf die EU-Kommission, das bestehende Regelwerk zu verschärfen und die konsequente Umsetzung stärker zu kontrollieren.

Autonomes Fahren: Eine Chance für die Zukunft

In der Städteregion Aachen werden autonome Fahrzeuge bereits von mehreren lokalen Unternehmen getestet. Im März 2019 soll der teilautonome E-Bus „e.GO Mover“, ein Forschungsprojekt der RWTH Aachen, in Serienproduktion gehen.

„Ich freue mich, dass die Städteregion Aachen im Gebiet autonomes Fahren eine Vorreiterrolle einnimmt“, so der Europaabgeordnete Arndt Kohn aus Stolberg. „Doch gerade als Grenzregion ist es für uns wichtig, dass die rechtliche Grundlage für autonomen Verkehr europäisch geregelt wird. Nur so können wir sicherstellen, dass in Zukunft autonom fahrende Fahrzeuge auch über die Grenzen hinaus genutzt werden können.“

Eine Technologie mit Zukunft

Diese Woche stimmt das EU-Parlament über einen Initiativbericht zum Thema autonomes Fahren ab. Arndt Kohn hat als Berichterstatter des Verbraucherschutzausschusses dessen Stellungnahme federführend vorbereitet. Er fordert die EU-Kommission dazu auf, Regelungen für autonomen und vernetzten Verkehr vorzulegen, um die neuen Technologien voranzubringen.

Der SPD-Europaabgeordnete sieht autonome Fahrzeuge als enorme Chance für privaten aber vor allem auch für den öffentlichen Verkehr: „Autonome öffentliche Verkehrsmittel können insbesondere ländliche Gebiete besser anbinden. Auf langen Strecken in außerhalb gelegene Gebiete lohnt es sich heute für die Unternehmen kaum noch, das ohnehin knappe Personal einzusetzen, da die Fahrgastzahlen niedrig sind. Mit zukunftsfähigen Technologien wäre es möglich, hier wieder mehr Verbindungen anzubieten.“

Außerdem werden zurzeit laut Zahlen der Europäischen Kommission 94 Prozent der Unfälle rein durch menschliches Verhalten verursacht, sodass autonomer Verkehr einen großen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten kann. Fahrer*innenlose Autos erlauben auch breiteren Zugang zum Verkehr für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Herausforderungen durch effektive Gesetzgebung meistern

Trotz der vielen Vorteile ist das Vertrauen der Verbraucher*innen in die neue Technologie noch nicht gewährleistet. Zahlreiche offene Fragen müssen noch geklärt werden: So ist zum Beispiel noch unklar, wer im Falle eines Unfalls mit autonomen Fahrzeugen haftet. Und auch der Datenschutz bleibt eine große Herausforderung.

Daher fordert Arndt Kohn die EU-Kommission auf, entsprechende Gesetzesvorschläge auf den Tisch zu legen: „Nur durch eine klar verständliche Rechtslage können wir Herausforderungen wie Datenschutz, Cybersicherheit und ethische Fragen zu künstlicher Intelligenz meistern, um Nutzer*innen optimal zu schützen und nachhaltiges Vertrauen in die neuen Technologien aufzubauen. Wenn in Europa bis 2030 voll-autonome und vernetzte Fahrzeuge zum Alltag gehören sollen, müssen wir dies mit europäischer Gesetzgebung regeln, sodass die Nutzung fair und im Sinne der Verbraucher*innen erfolgen kann.“

Ein Stück Europa in der Tasche

Mit einer feierlichen Sitzung gedenkt das Europäische Parlament am 15. Januar 2019 der Einführung des Euros. Zu Gast im Parlament sind unter anderem Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi und der Eurogruppenchef Mário Centeno. Gemeinsam mit den Abgeordneten werden sie an die Bedeutung der Gemeinschaftswährung erinnern und Perspektiven für die Zukunft aufzeigen.

Die Idee einer gemeinsamen Währung entstand schon früh im europäischen Einigungsprozess. Bereits seit 1972 gab es erste Anstrengungen, die Wechselkurse der europäischen Staaten aneinander zu binden. Bis zum Erfolg war es aber noch ein weiter Weg: Erst in den 90er Jahren waren die Pläne soweit ausgereift, dass die Währungsunion schrittweise eingeführt werden konnte.

Heute ist der Euro in 19 der 28 EU-Mitgliedstaaten – und damit für 340 Millionen Europäer*innen –die offizielle Währung. Gleichzeitig spielt er auch auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle: 2017 wurde der Euro bei 36 Prozent der internationalen Zahlungen verwendet und liegt damit nur knapp hinter dem US-Dollar, der bei 40 Prozent der Zahlungen verwendet wurde.

Großer Rückhalt in der Bevölkerung

Die Zustimmung unter den Europäer*innen zur Gemeinschaftswährung liegt unterdessen auf einem Rekord-Hoch: Laut einer Eurobarometer-Umfrage findet eine Mehrheit von 74 Prozent der Befragten, dass der Euro eine „gute Sache“ für die EU sei, und 64 Prozent gaben an, ihr Land profitiere vom Euro.

Dank des Euros ist Arbeiten, Studieren und Reisen für die Menschen in Europa deutlich einfacher geworden. Durch die gemeinsame Währung ist es für Verbraucher*innen leichter möglich, Preise grenzüberschreitend zu vergleichen und einzukaufen. Auch für Unternehmen bietet der Euro viele Vorteile, da keine Kosten und Unsicherheiten im Umgang mit schwankenden Wechselkursen mehr anfallen. Gerade der deutschen Exportwirtschaft kommt die Gemeinschaftswährung zu Gute.

Ein Stück Europa im Geldbeutel

Der Euro ist ein Meilenstein der europäischen Integration“, so der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn. „Dieses Projekt müssen wir kontinuierlich weiterentwickeln und vor allem dafür sorgen, dass nicht einige wenige Länder profitieren, während andere zurückfallen. Die Eurokrise hat die Schwächen des Systems schmerzhaft aufgezeigt. Für eine stabile und zukunftsfähige Währungsunion brauchen wir wirksame Instrumente, um solchen Krisen besser vorzubeugen. Dazu gehört eine echte gemeinsame Wirtschafts- und Steuerpolitik in Europa.“

Für Arndt Kohn hat die Gemeinschaftswährung auch noch einen ganz persönlichen Bezug: In seinem Heimatort, der „Kupferstadt“ Stolberg, wird bis heute in zwei großen Firmen Messing verarbeitet, unter anderem zur Herstellung von Euro-Münzen. Kohn erinnert sich: „Als Schüler habe ich während eines Ferienjobs in der Metallverarbeitung an den ersten Euromünzen mitgearbeitet. Später bei der Sparkasse habe ich als Azubi säckeweise D-Mark gegen Euro getauscht. Und mittlerweile haben wir alle seit 20 Jahren jeden Tag ein Stück Stolberg in der Tasche!“

„Für alle Menschen in Europa, ob aus Stolberg oder anderswo, sind die Scheine und Münzen eine tägliche Erinnerung, wie eng Europa mittlerweile zusammengewachsen ist“, so Kohn weiter. „Gerade bei uns im Dreiländereck, wo wir früher mit drei verschiedenen Währungen hantieren mussten, ist das ein großer Fortschritt. Der Euro steht damit symbolisch auch für den Frieden, den Zusammenhalt und – durch die verschiedenen Designs auf der Rückseite – für die Vielfalt, die Europa ausmacht. Das ist eine Errungenschaft, die es zu bewahren gilt!“

Rechtsstaatlichkeit in der EU besser schützen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören zu den Grundpfeilern der Europäischen Union. Und doch gibt es über diese Prinzipien bereits seit Längerem Streit: Die EU-Kommission hat mit Unterstützung des EU-Parlaments ein Suspendierungsverfahren gegen Polen und Ungarn eingeleitet. Der Vorwurf: Mit umstrittenen Reformen höhlten die rechtskonservativen Regierungen die freiheitlich-demokratischen Grundwerte Europas aus.

In letzter Konsequenz kann das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge dazu führen, dass den betreffenden Mitgliedstaaten das Stimmrecht im Ministerrat entzogen wird. Allerdings ist hierzu eine einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten erforderlich. Regierungsvertreter aus Polen und Ungarn haben wiederholt betont, zugunsten der jeweils anderen Seite ein Veto einzulegen.

Kohn: „Wir brauchen dringend effektive Verfahren“

Nun hat die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren vorgeschlagen, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards durchzusetzen: Das Instrument zum Schutz des EU-Haushalts bei rechtsstaatlichen Mängeln in den Mitgliedstaaten. Dieses wäre einfacher umzusetzen als das Suspendierungsverfahren, weil es keiner Einstimmigkeit im Rat bedarf.

Am Donnerstag positioniert sich das EU-Parlament in Straßburg zu dem Vorhaben. Arndt Kohn, Mitglied des federführenden Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, begrüßt den Vorschlag: „Der andauernde Streit mit den Regierungen in Polen und Ungarn zeigt, dass wir dringend effektivere Verfahren brauchen, um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeitsprinzipien sicherzustellen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass demokratische Grundwerte wie die Presse- und Wissenschaftsfreiheit sowie die Unabhängigkeit der Justiz zunehmend untergraben werden.“

Bürger*innen dürfen nicht unter Fehlern der Regierungen leiden

Der Rechtsakt sieht vor, dass den Mitgliedstaaten EU-Gelder gekürzt werden können, wenn sie rechtsstaatliche Standards nicht hinreichend einhalten. Die EU-Kommission könnte diese Sanktionen nach einer Prüfung verhängen. Im Ministerrat wäre eine qualifizierte Mehrheit notwendig, um einen Sanktionsvorschlag der EU-Kommission zu stoppen.

Kohn betont, die Sanktionen zielten nicht auf die Bevölkerung im jeweiligen EU-Staat ab. „Die europäischen Bürger*innen dürfen nicht unter den Fehlern ihrer Regierungen leiden. Wenn die Regierung den Rechtsstaat einschränkt, darf dies nicht zur Folge haben, dass etwa Erasmus-Studierende kein Stipendium mehr bekommen, Zahlungen an Landwirt*innen ausbleiben oder die Städte ihre EU-geförderten Projekte stoppen müssen. Deshalb haben wir Sozialdemokrat*innen uns dafür eingesetzt, dass die nationalen Regierungen bei Sanktionen für die entzogenen Mittel aufkommen müssen.“

Unlautere Steuerpraktiken sollen auch sanktioniert werden

Das Europaparlament fordert in seinem Bericht außerdem eine stärkere Beteiligung, um gemeinsam mit dem Ministerrat über die Anwendung des Verfahrens entscheiden zu können. Darüber hinaus hat die sozialdemokratische Fraktion im Ausschussbericht durchsetzen können, dass der Anwendungsbereich des Verfahrens erweitert wird und auch die gesetzliche Begünstigung von aggressivem Steuerwettbewerb und Steuerhinterziehung berücksichtigt.

„Die Europa-SPD fordert, dass Mitgliedstaaten, die einen unfairen Steuerwettbewerb oder Steuerhinterziehung fördern, auch sanktioniert werden können“, erklärt Arndt Kohn. „Diese Praktiken führen durch fehlende Steuereinnahmen zu Verlusten in Milliardenhöhen in anderen EU-Ländern. Es ist nur folgerichtig, dass man den Verantwortlichen mit dem Entzug von EU-Mitteln antwortet.“

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer*innen in der EU sterben zunehmend an Krebserkrankungen, verursacht durch gesundheitsschädigende Bedingungen am Arbeitsplatz. Dabei führt Lungenkrebs die Liste der Todesursachen an. Trotzdem weigerte sich die EU-Kommission bislang, Abgase von Dieselmotoren in den Geltungsbereich der sogenannten Krebsrichtlinie aufzunehmen.

Eine große Mehrheit im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments legte bereits im März diesen Jahres einen Grenzwert für die Belastung durch Dieselabgase von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter fest, der dem deutschen Grenzwert folgt. In den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft konnte das EU-Parlament den neuen Grenzwert durchsetzen.

Besserer Schutz für 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen

Laut einem Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmedizin werden durch die Neuregelung rund 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen in Europa, insbesondere in Lagerhallen, im Bergbau oder im Güterverkehr, künftig besser vor Diesel-Emissionen geschützt. Kommende Woche stimmt das Plenum abschließend über die geänderte Richtlinie ab.

Der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn betont: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen am Arbeitsplatz ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben riskieren. Daher ist es gut und richtig, dass die EU hier tätig wird, um Arbeitnehmer*innen vor gesundheitsgefährdenden Abgasen zu schützen. Mit den verschärften Grenzwerten sorgt die Europäische Union für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.“

Weitere Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen

Die EU-Richtlinie wurde in dieser Legislaturperiode gleich mehrfach überarbeitet, um den Arbeitsschutz zu erhöhen. Das erste von insgesamt vier Paketen der Überarbeitung ist bereits seit Januar in Kraft. Darin konnte die sozialdemokratische Fraktion schärfere Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Lacken, Dämpfen oder Holzstaub durchsetzen, die vor allem Lackierer*innen, Schweißer*innen sowie Lagerarbeiter*innen in Zukunft bei ihrer Arbeit besser schützen.

Der dritte Änderungsvorschlag wurde Ende November vom Beschäftigungsausschuss gebilligt. Er beinhaltet unter anderem Begrenzungen für Formaldehyd, das bei der Herstellung von Farbstoffen, Arzneistoffen und bei der Textilveredelung vorkommt. Die Europäische Kommission plant darüber hinaus, bis zum Ende der Legislaturperiode im Mai 2019 einen vierten Vorschlag zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie vorzustellen.

EU-Parlament stimmt über JEFTA ab

Japan ist der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union in Asien, weltweit der sechstwichtigste Handelspartner Europas und eine der größten Volkswirtschaften der Welt. Zusammen machen Japan und die EU mehr als ein Drittel der Weltwirtschaft aus. Diese Partnerschaft soll mit dem Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) gefestigt werden, über das das Europäische Parlament am kommenden Mittwoch in Straßburg abstimmt.

Parallel zum Handelsabkommen wurde ein strategisches Partnerschaftsabkommen ausgehandelt, das den politischen Dialog und die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Menschenrechte, Sicherheit und Klimawandel regelt. Richtig umgesetzt kann das EU-Japan-Abkommen zwischen zwei der weltweit größten Handelsräume ein wichtiges Zeichen für eine regelbasierte globale Handelsordnung setzen.

Rechte von Arbeitnehmer*innen stärken

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) betont: „US-Präsident Donald Trump hat mit seiner einseitigen ‚America first‘-Politik der internationalen Zusammenarbeit auch in Handelsfragen den Kampf angesagt. Dabei kann weltweiter Handel nur dann fair gestaltet werden, wenn er auf Grundlage von verbindlichen Regeln stattfindet, die auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Wir Sozialdemokrat*innen haben die JEFTA-Verhandlungen kritisch begleitet und auf die konsequente Umsetzung und Fortentwicklung zum Beispiel von Arbeitnehmer*innenrechten gepocht.“

Klärungsbedarf sieht die Europa-SPD noch bei der Frage, wie Japan seine aus dem Nachhaltigkeitskapitel entstehenden Verpflichtungen umzusetzen gedenkt. Dabei geht es vor allem um die Ratifizierung und Umsetzung der zwei ausstehenden der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Das betrifft die Beseitigung von Zwangsarbeit und das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die japanische Regierung hat dazu eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Sozialdemokrat*innen werden deren Ergebnisse genau prüfen.

Keine Privatisierung der Trinkwasser-Versorgung

Während des Verhandlungsprozesses wurden in der Öffentlichkeit immer wieder Befürchtungen geäußert, JEFTA könne zu einer Privatisierung der Daseinsvorsorge führen, sodass zum Beispiel Wasserwerke vom öffentlichen in den privaten Besitz übergehen könnten. Richtig ist, dass das Abkommen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter öffnen soll.

Davon ist jedoch der gesamte Bereich der Daseinsvorsorge explizit ausgenommen, da dieser in der EU und Deutschland nicht liberalisiert ist. Die Verhandlungsführer der EU haben speziell zu diesem Zweck eine horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge festgelegt. JEFTA wird daher weder die eigentumsrechtliche Lage von öffentlichen Betrieben ändern noch Betriebe der Daseinsversorgung teilweise oder komplett privatisieren.

„Die Wasserwirtschaft ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und wurde auch von der Europa-SPD stets mit höchster Gewichtigkeit behandelt“, stellt Arndt Kohn klar. „Das wird sich beim JEFTA-Abkommen nicht ändern. Auch im Rahmen der Handelspolitik werden wir weiter unserer Linie treu bleiben und den Ratifizierungsprozess des Abkommens genauestens betrachten.“

Nachdrücklicher Klimaschutz

Auch dem Thema Klimaschutz räumt das Abkommen einen besonderen Stellenwert ein: Erstmalig wird die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens in einem eigenen Kapitel in einem internationalen Handelsabkommen vereinbart. Damit geht JEFTA deutlich über CETA, das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada, hinaus.

Dazu Arndt Kohn: „Ich freue mich, dass das Abkommen die Bedeutung des Klimaschutzes anerkennt und auf rasche Maßnahmen drängt. Wir haben keine zweite Erde. Die Verpflichtungen, die das Abkommen vorsieht um den Klimawandel einzudämmen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Nun kommt es auf die konsequente Umsetzung an.“